21.05.2012 02:34:58 Uhr

Ihr Weg zum Hausanschluss

Sie benötigen einen Strom-Hausanschluss?
Wir haben für Sie einige Hinweise zusammengestellt, die Ihnen die Installation der Anschlüsse in Ihrem Neubau erleichtern.

Was ist zu tun?

  • Fordern Sie das entsprechende Formular (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, Netzanschlussvertrag) bei uns an.
  • Reichen Sie dieses bitte ausgefüllt bei uns ein. Wichtig für eine schnelle Abwicklung sind hierbei folgende Informationen:
    Wie viele Wohnungen wird Ihr Haus im Endausbau enthalten?
    Werden die Räume Ihres Hauses auch gewerblich genutzt?
    Wann soll der Hausanschluss erstellt werden? Bitte planen Sie genügend Zeit, ca. 6 bis 8 Wochen, ein.
    Fügen Sie bitte einen Lageplan bei, auf dem Ihr Gebäude eingezeichnet ist. Außerdem benötigen wir eine Grundrisszeichnung, aus der erkennbar ist, wo die Hauseinführung zu installieren ist bzw. in welchen Raum der Hausanschluss gelegt werden soll.
    Unterschrift des Grundstückseigentümers
  • Sie erhalten von uns umgehend ein Angebot mit Kostenvoranschlag, an das wir uns 6 Monate gebunden halten. Dem Angebot fügen wir einen Netzanschlussvertrag bei.
  • Bitte senden Sie die Angebotsbestätigung unterschrieben als Auftragserteilung an uns zurück. Geben Sie bitte, zwecks Terminabsprache, eine Telefon-Nummer an, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Wir werden Ihren Auftrag umgehend an die technische Betriebsführung, E.ON Avacon AG Burgwedel, weiterleiten.
  • Beachten Sie bitte, dass die Versorgungsleitungen nicht überbaut und mit Bäumen oder tief wurzelnden Sträuchern überpflanzt werden dürfen. Die Leitungen müssen für Prüfzwecke jederzeit zugänglich sein.
  • Die Installationsarbeiten dürfen nur von einem konzessionierten, d. h. von einem bei einem Versorgungsunternehmen im Installateurverzeichnis eingetragenen Fachbetrieb durchgeführt werden.
  • Nach Fertigstellung der Strominstallation in Ihrem Haus beantragt Ihr Installateur die Inbetriebsetzung und Zählermontage bei den Stadtwerken Burgdorf Netz.
  • Die Erstellung der Rechnung erfolgt nach Inbetriebnahme der Anlage. Die Anschlusskosten für den Strom-Hausanschluss wird im Normalfall pauschal abgerechnet.

Übrigens: Durch öffentliche Bekanntmachung vom 08.05.2007 haben die Stadtwerke Burgdorf auch ältere Anschlussverträge gemäß §29 Absatz 1 Satz 3 NAV i.V.m. §115 Abs.1 Satz 2 angepasst. Damit gelten die NAV auch für diese Verträge.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

Sie erreichen Ihre Ansprechpartner unter der Telefon-Nummer (0 51 36) 97 14-0 oder per Fax unter (0 51 36) 97 14-100.

Wir helfen Ihnen gern weiter!

Wir sind Ihr Ansprechpartner für das

  • Strom- und Gasverteilnetz im gesamten Stadtgebiet Burgdorf
  • Für Wasser-Hausanschlüsse in der Kernstadt Burgdorf, Heeßel und Hülptingsen sind die Stadtwerke Burgdorf GmbH zuständig, für alle sonstigen Ortsteile der Wasserverband Nordhannover.