Veröffentlichungspflichten nach GPKE Ziffer 6
Die Stadtwerke Burgdorf Netz GmbH macht als Netzbetreiber im Verhältnis zu ihrem assoziierten Vertrieb von der Option nach Ziffer 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (Az. Bk6-06-009) Gebrauch. Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Unfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.